Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (EG)
Die FGPK der Einwohnergemeinde (EG) setzt sich aus 9 vom Volk an der Urne auf Amtsdauer (= 4 Jahre) gewählten Mitgliedern zusammen.
Kurthhaus - Tagungsort FGPK
Personelle Besetzung der FGPK
siehe >> Behördenverzeichnis
Aufgaben
Die Aufgaben der FGPK sind primar in der Aarburger Gemeindeordnung
und im Aarg. Gemeindegesetz niedergeschrieben.
So ist dieses Gremium unter anderem zuständig für:
- die Prüfung des Gemeindeversammlungs-Protokolls
- die Stellungnahme zum Voranschlag
- die Prüfung der Gemeinderechnungen
- die Prüfung des jährlichen Rechenschaftsberichtes
- die Stellungnahme zu weiteren Geschäften der Gemeindeversammlung
wie z.B.:
> Einbürgerungen
> Kreditbegehren
> Kreditabrechnungen
> Gemeindeverträge
> Beitritt zu Gemeindeverbänden
> Erlass von Reglementen
> Erlass des Dienst- und Besoldungsreglementes für das Gemeindepersonal
> Aenderungen oder Neubildung von Gemeindenamen/-Wappen/-Siegeln
> u.s.w.