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Generelle Informationen

Alle Stadtresultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Kontakt

Zentrale Dienste, zentraledienste@aarburg.ch

Urne Öffnungszeiten

Urne Rathaus, Sonntag, 08.30 bis 09.30 Uhr

Urne Gemeindeversammlung (nur wenn am Freitag vor einer Abstimmung eine Gemeindeversammlung stattfindet), Freitag, 19.00 bis 19.30 Uhr

Urnenstandort

Urne Rathaus: Seiteneingang Rathaus

Urne Gemeindeversammlung: Mehrzweckanlage Paradiesli, Aarburg

Voraussetzungen

Jede Person mit einem gültigen Stimmrechtsausweis ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei den Einwohnerdiensten verlangt werden.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das "amtliche Stimmzettelkuvert" und kleben dieses zu.
3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Zustell- und Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), es während den Schalteröffnungszeiten bei den Zentralen Diensten abgeben oder in den Gemeindebriefkasten beim Seiteneingang Rathaus einwerfen. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (Achtung: B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage).