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Unterschriftsbeglaubigung

Die Unterschriftbeglaubigungen werden vom Stadtscheiber und dessen Stellvertreterin sowie von weiterem, dafür speziell autorisiertem Kanzleipersonal ausgestellt.

 

Die Unterschriften sind in der Regel vor dem/der Beglaubigenden zu setzen. Persönliches Erscheinen ist Pflicht. Zudem ist ein gültiger amtlicher Ausweis (ID, Pass, Ausländerausweis) mitzubringen.

Preis

CHF 20

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