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Stundungs- und Ratengesuch

Jeder Aarburger Bürger hat die Möglichkeit, seine aktuellen Steuern in Raten zu bezahlen.

 

Hierzu dient die Finanzverwaltung als Anlaufstelle. Massgebend ist der Stichtag 31.10. (die aktuelle Steuerforderung muss bis spätestens 31.10. bezahlt sein).

 

Auch im Zusammenhang mit älteren Steuerforderungen sind wenige Ratenzahlungen möglich. Hier bedarf es allerdings einer vorherigen Übereinkunft mit der Finanzverwaltung. Werden bei älteren Forderungen mehrere Raten gewünscht, ist zwingend ein Stundungsgesuch auszufüllen.

 

Haben Sie Fragen? Die Finanzverwaltung hilft Ihnen gerne.

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