Nachtparking
Das nächtliche Parkieren auf öffentlichem Grund ist kostenpflichtig. Als regelmässiges Parkieren gilt ein mindestens dreimaliges Abstellen pro Woche während der Nachtstunden.
Gebühr
Die Gebühr für eine Dauerparkierungsbewilligung beträgt pro Monat
- Motorräder CHF 20
- Leichte Motorwagen und/oder deren Anhänger CHF 80
- Schwere Motorwagen und/oder deren Anhänger CHF 100
Das detaillierte Parkierungsreglement finden Sie unter «Veröffentlichungen/Reglemente».
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen | 062 787 14 40 | finanzen@aarburg.ch |