Fundbüro
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Auffinden eines Gegenstandes
Wenn Sie eine verlorene Sache finden, müssen Sie die Eigentümerin/den Eigentümer benachrichtigen oder, wenn Sie diese/diesen nicht ausfindig machen können, den Fundgegenstand bei den Zentralen Diensten zuhanden des Fundbüros abgeben. Zur Anzeige an das Fundbüro sind Sie verpflichtet, wenn der Wert der Sache offenbar CHF 10 übersteigt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zentrale Dienste | 062 787 14 20 | zentraledienste@aarburg.ch |