Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörde über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann beim Familiengericht in Zofingen bestellt werden.
Familiengericht Zofingen
Untere Grabenstrasse 30
4800 Zofingen
Tel. 062 745 12 35
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