Alimentenwesen
Vielmals erhalten unterhaltsberechtigte Personen den Unterhaltsbeitrag nicht oder nicht regelmässig. Betroffenen Personen geben wir auf Verlangen ein Alimentenbevorschussungsgesuch ab.
Sobald die verlangten Unterlagen vorliegen wird das Gesuch entsprechend geprüft. Bei positivem Entscheid können Betroffene mit regelmässigen Auszahlungen rechnen.
Wir richten uns nach dem Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) und nach der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste | 062 787 14 60 | sozialedienste@aarburg.ch |