Inkassohilfe
Vielmals erhalten unterhaltsberechtigte Personen die Ehegattenalimente nicht oder nicht regelmässig. Betroffene Personen geben wir auf Verlangen ein Inkassohilfegesuch ab.
Sobald die verlangten Unterlagen vorliegen wird das Gesuch entsprechend geprüft. Bei positivem Entscheid versuchen wir den Ausstand einzufordern und an die betroffene Person weiterzuleiten.
Wir richten uns nach dem Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) und nach der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste | 062 787 14 60 | sozialedienste@aarburg.ch |