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EasyTax

HINWEISE FÜR DAS AUSFÜLLEN MIT EASYTAX

Elektronische Übermittlung mit EasyTax ohne Unterschrift

Ihre mit EasyTax ausgefüllte Steuererklärung können Sie samt Beilagen in elektronischer Form an das zuständige Gemeindesteueramt übermitteln (ohne Unterschrift). Im Schlussdialog wählen Sie, ob Sie die Steuererklärung elektronisch übermitteln oder ausdrucken wollen.

Bei elektronischer Übermittlung kann zusätzlich ausgewählt werden, ob sämtliche oder einzelne Belege elektronisch übermittelt werden sollen. Für die sichere Übermittlung wird Ihr individueller “Code” benötigt. Dieser ist auf dem Steuererklärungsbogen aufgedruckt. Nach erfolgter elektronischer Übermittlung der Steuererklärung erhalten Sie eine Bestätigung.

Sofern Sie die Belege nicht elektronisch übermitteln, müssen Sie diese Ihrem zuständigen Gemeindesteueramt im Steuererklärungsbogen einreichen.

Ausdruck von EasyTax und Einreichung in Papierform

Im Schlussdialog werden Sie gefragt, ob Sie die Steuererklärung ausdrucken oder elektronisch übermitteln wollen. Sofern Sie sich für die Einreichung in Papierform entscheiden, bitten wir Sie um Beachtung der folgenden Hinweise:

  • Unterschreiben Sie das Datenblatt (Seite mit den Totalen und den Barcodes) der EasyTax-Steuererklärung (bei verheirateten Personen und eingetragenen Partnerschaften beide Personen).
  • Bitte reichen Sie alle ausgedruckten EasyTax-Blätter inkl. Barcodes zusammen mit den Belegkopien im adressierten Steuererklärungsbogen ein.

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