Benützung/Inanspruchnahme von öffentlichem Grund / Strassenaufbruchgesuch
Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung (z.B. Strassenaufbruch, Mulden-/Gerüst-Platzierung, Baustelleninstallation) von öffentlichem Grund (Strasse, Plätze) ist nur mit Bewilligung und gegen Gebühr zulässig (BauG § 103).
Beantragen Sie Ihr Vorhaben bitte frühzeitig mit dem Benützungsgesuch. Wir prüfen Ihr Anliegen und benachrichtigen Sie und die betroffenen Dienste wie Kehricht-/Grüngutentsorgung, Notfall, Feuerwehr etc.
Zugehörige Objekte
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