Kopfzeile

Inhalt

Betreuungsgutscheine Bestätigung Kinder in Tagesfamilien

Das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt, gut leserlich und unterschrieben vor Beginn der Betreuung mit den erforderlichen Beilagen an die Stadt Aarburg, Soziale Dienste, zu senden. Betreuungsgutscheine können nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Es gilt das Eingangsdatum des Antrags. Der Antrag muss für jedes Schuljahr bis 31. Juli neu gestellt werden.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon