Stadtrat Aarburg Der vom Stimmvolk auf Amtsdauer an der Urne gewählte Stadtrat ist die Exekutive, also die ausführende Gewalt in der Stadt. Er ist das Führungs- und Vollzugsorgan, und zwar für die Einwohnergemeinde (EG) wie auch für die Ortsbürgergemeinde (OG). Er vertritt die Stadt gegen aussen. Aus seiner Mitte werden der/die Stadtpräsident/in und der/die Vize-Stadtpräsident/in gewählt. |
Organisation Ortsbürgergemeinde Die Ortsbürger beschliessen an der jährlich 2x stattfindenden Ortsbürger-Gemeindeversammlung (= Legislative) über das Ortsbürgergut und die Geschäfte der Ortsbürgergemeinde. Die Ortsbürgergemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung. Sie bestehen aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des Ortsbürgerrechts sind und im Gebiet der entsprechenden Einwohnergemeinde wohnen. Weitere Informationen zur Ortsbürgergemeinde sowie die Reservationsmöglichkeit der Waldhütte Hühnerweid finden Sie hier. |