Unterschriftsbeglaubigung
Die Unterschriftbeglaubigungen werden vom Stadtscheiber und dessen Stellvertreterin sowie von weiterem, dafür speziell autorisiertem Kanzleipersonal ausgestellt.
Die Unterschriften sind in der Regel vor dem/der Beglaubigenden zu setzen. Persönliches Erscheinen ist Pflicht. Zudem ist ein gültiger amtlicher Ausweis (ID, Pass, Ausländerausweis) mitzubringen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zentrale Dienste | 062 787 14 20 | zentraledienste@aarburg.ch |