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Anmeldung

Herzlich willkommen in Aarburg

Wir freuen uns, Sie in Aarburg begrüssen zu dürfen.

Wer neu nach Aarburg zieht, muss sich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten anmelden. Vergessen Sie nicht, sich vorgängig in Ihrer letzten Wohngemeinde abzumelden.

Nutzen Sie die Möglichkeit und melden Sie Ihren Zuzug schnell und einfach mit eUmzug.

Für die Anmeldung in Aarburg benötigen wir folgende Unterlagen:
 

Schweizer Staatsangehörige

- Pass / Identitätskarte
- Heimatschein / Heimatausweis (für Nebenwohnsitz)
- Kopie Familienbüchlein / -ausweis (bei Verheirateten mit Kindern)
- Kopie Geburtsurkunde / Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
- Kopie Scheidungsurteil mit Rechtskraftdatum
- Krankenkassennachweis
- Kopie Mietvertrag / Untermietvertrag
➔ Falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung
 

Ausländische Staatsangehörige EU/EFTA

- Pass / Personalausweis
- Ausländerausweis
- Kopie Geburtsschein / Abstammungsurkunde (mit Namen der Eltern)
- Kopie Familienbüchlein / Eheschein / Anerkennung (bei Verheirateten mit Kindern)
- Kopie Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
- Kopie Scheidungsurteil mit Rechtskraftdatum
- Krankenkassennachweis (KVG)
- Kopie Mietvertrag / Untermietvertrag
➔ Falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung

Zusätzlich benötigte Unterlagen Zuzug Ausland
- Kopie Arbeitsvertrag 
- aktuelle Arbeitsbestätigung, wenn der Arbeitsvertrag älter als einen Monat ist
- Gebühr für erstmalige Arbeitsbewilligung: CHF 71.10
 

Ausländische Staatsangehörige Drittstaaten

- Pass
- Ausländerausweis
- Kopie Geburtsschein / Abstammungsurkunde (mit Namen der Eltern)
- Kopie Familienbüchlein / Eheschein (bei Verheirateten mit Kindern)
- Kopie Anerkennung / Sorgerechtsentscheid (bei Kindern nicht verheirateter Eltern)
- Kopie Scheidungsurteil mit Rechtskraftdatum
- Krankenkassennachweis (KVG)
- Zusicherung vom Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau (bei Zuzug aus dem Ausland)
- Kopie Mietvertrag / Untermietvertrag
➔ Falls kein Vertrag vorhanden ist, benötigen wir eine schriftliche Zustimmung des Hauptmieters / Eigentümers über den Aufenthalt in dessen Wohnung
 

Sind Sie Hundebesitzer?

- Heimtierausweis
- Halterbewilligung (Listenhunde)

Weitere Informationen zur Hundekontrolle finden Sie hier.
 

Kantonswechsel - Zuzug in den Kanton Aargau

Informationen zum Ablauf «Kontrollschilder wechseln» finden Sie unter diesem Link.

Zugehörige Objekte