Adressauskünfte
Adressauskünfte
Adressauskünfte unterstehen dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG).
Adressanfrage
Adressanfragen für kommerzielle Zwecke sind schriftlich (auch per E-Mail möglich) an die Einwohnerdienste zu richten.
Der Anfrage sind ein Interessennachweis und ein frankiertes Antwortcouvert beizulegen.
Für eine Adressauskunft wird gemäss § 27 Abs. 1 RMV eine Gebühr von CHF 20 erhoben.
Telefonische Adressanfrage
Telefonische Auskünfte werden nur Amtsstellen erteilt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 787 14 14 | einwohnerdienste@aarburg.ch |