Ein- und Auszugsanzeigen
Sie sind Vermieter, Logisgeber oder mit der Verwaltung von Wohnungen betreut? Dann sind Sie verpflichtet, den Einwohnerdiensten Ihre Mieter bekannt zu geben, wenn diese ein-, um- oder ausziehen. Für die Meldepflicht gilt eine Frist von 14 Tagen.
Ein- und Auszugsmeldungen können elektronisch den Einwohnerdiensten übermittelt werden. Klicken Sie dazu hier.
Natürlich können Sie die Meldung weiterhin mit dem von uns zur Verfügung gestellten Formular machen.
Zugehörige Objekte
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Einzug_-_Wegzug.pdf (PDF, 70.33 kB) | Download | 0 | Einzug_-_Wegzug.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 787 14 14 | einwohnerdienste@aarburg.ch |