Kopfzeile

Inhalt

Besuchsaufenthalt

Möchte eine Person als Besucher in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat seines Wohnortes ein Visum beantragen. Die Verpflichtungserklärung wird dem Besucher ausgehändigt und dieser schickt das Gesuch an den Gastgeber in der Schweiz.

Als Gastgeber melden Sie sich mit folgenden Unterlagen bei den Einwohnerdiensten:

- die erhaltene Verpflichtungserklärung

- aktueller Betreibungsregisterauszug (Betreibungsamt)

- Bestätigung über die bezahlten fälligen Steuern (Abteilung Finanzen)

- Bestätigung Sozialhilfe (sofern Sozialhilfe bezogen wird)

- Lohnabrechnung der letzten drei Monate und eine Bestätigung des Arbeitgebers über ein regelmässiges Einkommen.

 

Die Unterlagen werden an das Amt für Migration und Integration, Kanton Aargau weitergeleitet. Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird Ihnen von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zugehörige Objekte