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Prämienverbilligung

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Anmeldungen können seit 2017 nur noch online vorgenommen werden.

 

Personen mit einem möglichen Anspruch erhalten bis 31. Juli einen Code zur online-Anmeldung für das Folgejahr zugestellt.

 

Sie haben keinen Code erhalten? Ab August können diese hier online bestellt werden.

 

Sie haben keinen Internetzugang? Kommen Sie bei uns vorbei, wir sind Ihnen gerne behilflich.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldefrist am 31. Dezember abläuft und ein Antrag für das Folgejahr kann nicht mehr vorgenommen werden.

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