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Abstimmungen und Wahlen

Urnenöffnungszeiten
Urnenstandort                Rathaus

Sonntag                         08.30 bis 09.30 Uhr

 

Die Urne wird zudem eine halbe Stunde vor der Gemeindeversammlung (Freitags) in der Mehrzweckhalle Paradisli aufgestellt, wenn am gleichen Wochenende eine Abstimmung stattfindet.

 

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger/innen die das 18. Altersjahr vollendet haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

 

Briefliche Stimmabgabe

  • Die briefliche Stimmabgabe kann durch Einwurf des Antwortkuverts im dafür bezeichneten Briefkasten des Rathauses oder durch Aufgabe bei einer Poststelle erfolgen. Bei Postaufgabe trägt die Stadt die Portokosten.
  • Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zu Beginn der Urnenöffnung am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag eintreffen.
  • Für die briefliche Stimmabgabe müssen das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.
  • Bei der brieflichen Stimmabgaben per Post wird empfohlen, das Antwortkuvert bis spätestens Dienstagabend vor dem Abstimmungswochenende der Post zu übergeben. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert per B-Post rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft.
  • Verspätet eingegangene Kuverts sind ungültig.

 

 

Wer brieflich stimmen will:

  • setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
  • muss die Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert legen und dieses zukleben;
  • legt das Stimmzettelkuvert und den Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert;
  • klebt das Antwortkuvert zu und stellt es rechtzeitig der Stadt zu.

 

Stellvertretung
Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft dürfen einander an der Urne unter gleichzeitiger Abgabe beider Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte oder die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

 

Wahlbüro
Das Wahlbüro bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor. Falls stimmberechtigte Personen die Unterlagen nicht erhalten haben, ist dies der Abteilung Einwohnerdienste zu melden.

Am Abstimmungssonntag zählt das Wahlbüro die eingegangenen Stimmen und ermittelt das Wahl- und/oder Abstimmungsresultat.

 

Abstimmungsresultate
Die Abstimmungsresultate werden hier aufgeschaltet.

Zugehörige Objekte