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Grabmalbewilligung / Grabunterhalt

Die Errichtung neuer und die Abänderung bestehender Grabmäler ist bewilligungspflichtig. Es gelten die Bestimmungen gemäss Anhang I des Friedhofreglements. Das Gesuch ist 3-fach bei uns einzureichen.

 

Die Gräber werden durch den Friedhofgärtner einheitlich mit der Dauerbepflanzung „Mühlebeckia“ eingefasst.

 

Grabbepflanzung und Grabunterhalt sind Sache der Angehörigen. Ausgenommen sind die spezielle Grabstätte Urnenhain und das Gemeinschaftsgrab; diese Grabfelder unterhaltet der Friedhofgärtner. Die Stadt ist berechtigt, unpassende Pflanzen sowie Pflanzenhalterungen zu entfernen.

 

Die Grabruhe beträgt 25 Jahre. Die Beisetzung von Urnen in bestehende Gräber verlängert die Grabruhe nicht. Bei Familiengräber dauert die Grabruhe 50 Jahre.

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