Stadtrat
Der vom Stimmvolk auf eine Amtsdauer an der Urne gewählte Stadtrat ist die Exekutive, also die ausführende Gewalt in der Stadt. Er ist das Führungs- und Vollzugsorgan, und zwar für die Einwohnergemeinde (EG) als auch für die Ortsbürgergemeinde (OG). Er vertritt die Stadt gegen aussen. Aus seiner Mitte werden der/die Stadtpräsident/in und der/die Vize-Stadtpräsident/in gewählt.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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